Rechtsprechung
VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02613 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz;Zuständigkeit des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit;Keine entgegenstehenden privaten Belange;Vereinbarkeit des Verbraucherinformationsgesetzes mit EU-Recht und dem Grundgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02613
- VGH Bayern, 10.06.2015 - 20 B 11.2998
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 22.12.2009 - 11 CS 09.2081
Notwendigkeit eines Vorverfahrens in Angelegenheiten nach dem …
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02613
Diese Notwenigkeit könnte sich aus § 4 Abs. 4 Satz 1 VIG ergeben, wonach ein Widerspruchsverfahren auch dann stattfindet, wenn die Entscheidung von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen worden ist, da diese Vorschrift eine in einem anderen Gesetz enthaltene "abweichende Regelung" im Sinne von Art. 15 Abs. 3 Satz 2 AGVwGO darstellt, die deshalb von der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Bayern (Art. 15 Abs. 1 und 2 AGVwGO) unberührt bleibt (vgl. BayVGH vom 22.12.2009, 11 CS 09.2081 zur vergleichbaren Regelung des § 55 Satz 1 PBefG).Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 22.12.2009 (a.a.O.) greift vorliegend der Ausschlusstatbestand des § 2 Satz 3 VIG ein.
- Drs-Bund, 23.05.2007 - BT-Drs 16/5405
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02613
Diese vom Bundesverfassungsgericht herausgearbeiteten Grundsätze greift das Verbraucherinformationsgesetz auf, indem einerseits auf die Verpflichtung zur Beachtung der Richtigkeit und Sachlichkeit (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/5405, Seite 11) hingewiesen wird und andererseits eine Verpflichtung zur Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Informationen nicht gefordert wird, sondern lediglich eine Weitergabe von Hinweisen auf Zweifel an der Richtigkeit der Informationen vorgesehen ist. - BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02613
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 105, 252) schützt Art. 12 Abs. 1 GG zum einen nicht vor der Verbreitung von inhaltlich zutreffenden und unter Beachtung des Gebots der Sachlichkeit sowie mit angemessener Zurückhaltung formulierten Informationen durch einen Träger der Staatsgewalt.
- BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02613
Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse beziehen sich vornehmlich auf kaufmännisches Wissen wie etwa Umsätze, Kundenlisten, Geschäftsbücher und anderes mehr (BVerfG vom 14.3.2006 BVerfGE 115, 205/210 f.; BVerwG vom 28.5.2009 - 7 C 18/08, Juris, Leitsatz und Orientierungssatz). - BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08
Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis; …
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02613
Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse beziehen sich vornehmlich auf kaufmännisches Wissen wie etwa Umsätze, Kundenlisten, Geschäftsbücher und anderes mehr (BVerfG vom 14.3.2006 BVerfGE 115, 205/210 f.; BVerwG vom 28.5.2009 - 7 C 18/08, Juris, Leitsatz und Orientierungssatz). - BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81
Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02613
Da sich der Beklagte zur Klage geäußert hat, ist die unterbliebene Widerspruchseinlegung jedenfalls durch eine rügelose Einlassung des Beklagten auf die Klage geheilt (vgl. z.B. BVerwG vom 2.9.1983, NVwZ 1984, 507). - BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10
Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation; …
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02613
Der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO änderte mit Beschluss vom 2. November 2010 (20 F 2.10) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Dezember 2009 und setzte die Freigabeerklärung des ... Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 13. August 2009 aus. - VGH Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 10 S 2/10
Sachliche Zuständigkeit für die Feststellung von Verstößen gegen das …
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02613
Soweit die Klägerseite auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13. September 2010 (10 S 2/10) verweist, wonach nicht die Staatlichen Untersuchungsämter, sondern nur die Vollzugsbehörden die sachliche Zuständigkeit hinsichtlich der Herausgabe von Informationen über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften besitzen, ist dem entgegenzuhalten, dass für eine derartige Differenzierung nach der bayerischen Rechtslage kein Anlass besteht, da nach dem Wortlaut des Art. 21 a GDVG jede auskunftspflichtige Stelle über die bei ihr vorhandenen Informationen auskunftspflichtig ist, ohne dass nach der Art der Information unterschieden wird. - Drs-Bund, 22.05.2007 - BT-Drs 16/5404
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02613
Wie aus der Gesetzesbegründung deutlich wird, besteht regelmäßig kein berechtigtes wirtschaftliches Interesse, Rechtsverstöße nicht zu offenbaren (BT-Drs. 16/5404, Seite 12). - VG Magdeburg, 18.07.2006 - 5 A 383/05
Auskunftsersuchen in Bezug auf die Belastung von Mineralwässern in Sachsen-Anhalt
Auszug aus VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02613
Dieses Abweichen betrifft kein Produktionsgeheimnis noch eine Information, die geeignet ist, die Stellung der Antragstellerin im Wettbewerb unberechtigt zu benachteiligen." Das erkennende Gericht schließt sich dieser Auffassung im Hinblick auf seine bisherige Rechtsprechung (…Urteil vom 26.11.2009, a.a.O.) und unter Hinweis auf die Entscheidung des VG Magdeburg vom 18.7.2006 (5 A 383/05) in vollem Umfang an. - VG Ansbach, 26.11.2009 - AN 16 K 08.01750
Anderweitige Rechtshängigkeit; Erledigung eines Verwaltungsaktes; …
- VGH Bayern, 05.03.2003 - 25 CE 03.175
- VG Ansbach, 18.03.2014 - AN 1 K 13.01466
Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz durch das Landesamt für …
Es sei bekannt, dass das Verwaltungsgericht Ansbach in der Vergangenheit bereits die Zuständigkeit des Beklagten in vergleichbaren Fällen bejaht habe (z. B. Urteil vom 9.6.2011 - AN 16 K 10.02613).Diese Vorschrift war deshalb wohl als eine in einem anderen Gesetz enthaltene "abweichende Regelung" im Sinne von Art. 15 Abs. 3 Satz 2 AGVwGO anzusehen, die von der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Bayern (Art. 15 Abs. 1 und 2 AGVwGO) unberührt blieb (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 9.6.2011 - AN 16 K 10.02613; BayVGH, Beschluss vom 22.12.2009 - 11 CS 09.2081 zur vergleichbaren Regelung des § 55 Satz 1 PBefG; vgl. auch Wustmann, Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, BayVBl 2009, 5, 10, Fn. 48).
Denn der Beklagte hat sich rügelos auf die Klage eingelassen, womit eine unterbliebene Widerspruchseinlegung geheilt wäre (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 9.6.2011, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 2.9.1983 - 7 C 97/81, NVwZ 1984, 507).
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat bereits mit Urteil vom 9.6.2011 - AN 16 K 10.02613 entschieden, dass auch das Landesamt auskunftspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 VIG ist.
Allerdings hat er mit Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 9 ZB 11.2102 die Berufung gegen das nachfolgend in der Hauptsache ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 9. Juni 2011 - AN 16 K 10.02613 wegen besonderer Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art zugelassen.